Satzungen des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Apenrade und Umgegend
§ 1
Der Verein führt den Namen „Deutscher Schul- und Sprachverein für Apenrade und Umgegend“ und hat seinen Sitz in der Kommune Apenrade.
§ 2
Der Verein ist Träger der Deutschen Privatschule Apenrade“ und ihrer Schulfreizeiteinrichtung (SFO). Seine Aufgabe ist die Förderung der deutschen Schularbeit und der Arbeit anderer deutscher kultureller Einrichtungen.
§ 3
Der „Deutsche Schul- und Sprachverein für Apenrade und Umgegend“ schließt sich dem „Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig“ als Ortsverein an.
§ 4
Mitglieder des Vereins sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Über einen eventuellen Ausschluss entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
Eltern der Schülerinnen und Schüler sind mit Schulanmeldung Mitglied im „Förderverein der Deutschen Privatschule Apenrade“ und leisten dort einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
§ 5
Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan des „Deutschen Schul- und Sprachvereins für Apenrade und Umgegend“.
Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt, sie ist ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Eine Jahreshauptversammlung wird vom Vorstand durch Bekanntmachung im Intranet der Schule mit einer Frist von drei Wochen einberufen. Vorschläge, die der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen, sind spätestens vierzehn Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen.
Spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung sind die Tagesordnung und die zur Beschlussfassung eingegangenen Vorschläge im Intranet der Schule bekanntzugeben.
Die Tagesordnung der ordentlichen Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte zu beinhalten:
- Wahl einer/s Versammlungsleiterin/s
- Bericht des Vorstandes, der Schulleitung, der SFO-Leitung
- Bericht zum Schulhaushalt
- Eingegangene Vorschläge
- Wahlen
- Verschiedenes
Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung kann zu jeder Zeit vom Vorstand einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens zehn Mitglieder dies schriftlich und unter Angabe des Grundes beantragen.
Eine Tagesordnung muss angegeben werden. Alle Beschlüsse, abgesehen von einer Auflösung des Vereins und von Satzungsänderungen, werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Auf Antrag kann schriftlich abgestimmt werden. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung muss von der Versammlungsleitung unterschrieben werden.
§ 6
Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden.
Der/die Schulleiter/in, die Lehrkräfte und übrige Angestellte der Schule können nicht Mitglieder des Vorstandes sein und nehmen nur teil an der Wahl von Vorstandsmitgliedern, sofern sie gleichzeitig Eltern einer/s Schülerin/s der Schule sind. Der Schulleiter/ die Schulleiterin, sein/ ihre Vertreter/in und ein/e Vertreter/in der Mitarbeiter/innen nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Die Vorstandsmitglieder stehen turnusgemäß zur Wahl. Der Vorstand verteilt unter sich die Ämter des Vorstandes: des/der 1. und 2. Vorsitzenden, des/der Haushaltsberaters/in, der Schulelternvertreter und des/der SFO-Elternvertreters/in. Schriftführer/in ist der/die stellvertretende Schulleiter/in.
Abgesehen von Situationen, bei denen das Einverständnis der Jahreshauptversammlung, des „Deutschen Schul- und Sprachvereines für Nordschleswig“ und /oder öffentlicher Behörden vorliegen muss, zeichnen der/die Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie der/die Schulleiter/in. Im Rahmen der dänischen Gesetzgebung für Privatschulen können die Unterschriften der/des Vorsitzenden und der/des Schulleiterin/s ausreichen. Bei Vermögensdispositionen gemäß § 15 der DSSV-Satzung sind die Unterschriften aller Vorstandsmitglieder erforderlich.
Der Vorstand muss mindestens viermal im Jahr zusammentreten, er muss tagen, wenn die Mehrheit des Vorstandes eine Sitzung beantragt. Über alle Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss vom/von der Vorsitzenden oder seinem/ihrer Vertreter/in unterschrieben werden.
Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entfällt der Vorschlag.
Scheidet ein Vorstandsmitglied durch Krankheit oder auf eigenen Wunsch während einer Periode aus, so wählt der Vorstand von sich aus bis zur ordentlichen Jahreshauptversammlung einen/e Vertreter/in. Der Vorstand ist Bindeglied zwischen Elternschaft, Schule und SFO, weshalb die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder aus der Elternschaft gewählt werden muss.
§ 7
Lehrkräfte werden durch den „Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig“ im Einvernehmen mit dem „Deutschen Schul- und Sprachverein für Apenrade und Umgegend“ angestellt.
Der „Deutsche Schul- und Sprachverein für Nordschleswig“ hat das Recht, die Lehrkräfte durch eine Fachkraft beraten zu lassen.
§ 8
Der/die Schulleiter/in wird nach den Satzungen des „Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig“ vom 18.3.1993 und den neuesten Richtlinien gewählt und angestellt.
§ 9
Der „Deutsche Schul- und Sprachverein für Apenrade und Umgegend“ ist im Übrigen selbständig. Sollte der Zweck des Vereins gemäß § 2 nicht mehr erfüllt werden können, so fällt dessen Vermögen dem „Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig“ zu. Stimmt der letztgenannte Verein einer Zweckänderung zu, so werden die Vermögenswerte dem Ortsverein belassen. Bei einer Liquidation ist das Vermögen des Vereins dem „Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig“ für deutsche Schulzwecke zur Verfügung zu stellen.
Der Verein kann durch mindestens acht Tage auseinander liegende Mitgliederversammlungen mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Beschlüsse über Satzungsänderungen werden mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 10
Das Geschäftsjahr des „Deutschen Schul- und Sprachvereins für Apenrade und Umgegend“ ist das Kalenderjahr.
Angenommen auf der Jahreshauptversammlung am 18.11.1992, geändert auf der Jahreshauptversammlung am 3.11.1993 und am 10.10.2013, geändert auf der Jahreshauptversammlung am 25.01.2024.
Carmen Gass
Vorsitzende
Catarina Bartling
Realschulrektorin
Als Versammlungsleiterin: Kirubalini Subenthiranathan